Haltung auf Vollspaltenböden: Durch die Beschaffenheit der harten Böden leiden sie unter Gelenksentzündungen, Lungenkrankheiten, ausgelöst durch die Ammoniakdämpfe, sowie Verhaltensstörungen, wie Schwanz- und Ohrenbeißen.
Ferkelkastration ohne Betäubung: Nur ein Bruchteil der nicht-kastrierten, männlichen Ferkel entwickeln den so genannten "Ebergeruch" - einen unangenehmen Geruch, der bei der Erhitzung von Schweinefleisch auftritt. Um diesem minimalen Risiko vorzubeugen, werden so gut wie alle männlichen Ferkel ohne Betäubung und unter enormen Schmerzen kastriert. Neu ist mit der Novelle der 1.Tierhaltungsverordnung, dass eine Inhalationsnarkose – lediglich auf freiwilliger Basis - erlaubt wäre.
Schwanzkupieren: Obwohl gesetzlich nur ausnahmsweise erlaubt, werden bei den Tieren die Schwänze routinemäßig abgeschnitten, um die Verhaltensstörung des Schwanzbeißens zu verhindern, die durch die viel zu engen und reizarmen Haltungssysteme auftritt.
Zähne abschleifen: Das Abschleifen der Zähne der Ferkel soll Verletzungen an den Gesichtern der Geschwister und den Zitzen der Sau verhindern, vor allem wenn es zu größeren Würfen kommt. Aufgrund der sehr kleinen Zähne der Ferkel kommt es bei einem Großteil der Tiere zu schwerwiegenden Defekten im Zahnaufbau unter denen ein Mastschwein lebenslang leidet, z.B. beim Trinken von kaltem Wasser.
Kastenstand: Die Haltung der Zuchtsauen im Kastenstand kommt der Käfighaltung in ihrer schlimmsten Form gleich, da die Tiere zu völliger Bewegungslosigkeit gezwungen sind. Die Tiere können sich nicht umdrehen, liegen über ihrem eigenen Kot und können sich nicht um ihre Ferkel kümmern. Sie leiden häufig unter Verhaltensstörungen, wie Stangenbeißen, aber auch an Gesäuge- und Gebärmutterentzündungen.
CO2-Betäubung: Bei der Schlachtung von Schweinen wird hauptsächlich CO2 für die Betäubung eingesetzt. Vor dem Einsetzen der Bewusstlosigkeit führt diese durch die Reizung der Schleimhäute zu Schmerzen, zu Atemnot und Erstickungsangst.
Kein Auslauf ins Freie: Schweine in der Intensivtierhaltung haben keinen Zugang zu einem Außenbereich mit Frischluft und Tageslicht, geschweige denn einer Grünfläche.
Zu wenig Platz: Einem Mastschwein mit 110 kg stehen lediglich 0,7 m2 zur Verfügung. Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung soll den Tieren minimal mehr Platz angeboten werden – bei einem Schwein bis 110 kg lediglich 0,80 m2/Tier.
Kaum Beschäftigungsmaterial: Schweine sind intelligente und verspielte Tiere und brauchen ausreichend organisches Beschäftigungsmaterial, um ihre arteigenen Bedürfnisse ausleben zu können und um Verhaltensstörungen vorzubeugen. Dabei sind Holz und Hanfseile alleine nicht als geeignetes Beschäftigungsmaterial zu bewerten. Diese können nur zusätzlich zu adäquatem Beschäftigungsmaterial, wie Stroh und Heu, angeboten werden.