Mit der Novelle des Tierschutzpakets im Jahr 2022 wurde das Auslaufen der klassischen Vollspaltenböden per 2040 beschlossen.
Diese Frist wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof im Jänner 2024 aufgehoben: Nach Meinung des Höchstgerichts ist der Übergangszeitraum von 17 Jahren zu lang. Dies war ein Meilenstein für den Tierschutz in Österreich. Allerdings wurde leider die Gelegenheit nicht genutzt, Rahmenbedingungen für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard für Schweinehaltungen zu schaffen.
Bis zum 31. Mai musste die neue Regierung, gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, eine neue, kürzere Übergangsfrist für den Ausstieg aus den Vollspaltenböden beschließen.
Mogelpackung „Vollspalten-Verbot“
Mit dem Gesetzesbeschluss vom Mai 2025 droht eine Katastrophe: Denn damit ist davon auszugehen, dass ab 2034 automatisch jene Regelung in Kraft tritt, die derzeit bereits für Neu- und Umbauten gilt.

Es wird von strukturierten Buchten gesprochen und uns als „Ende der Vollspaltenböden” verkauft, ist aber dieselbe Tierquälerei wie bisher. Was das bedeutet? Es reicht für den „Vollspaltenboden 2.0”, wenn in einem Drittel der Stallfläche etwas weniger Spalten sind. Die restlichen zwei Drittel dürfen unverändert bleiben. Zudem wird den Tieren minimal mehr Platz gewährt - 0,8 m² statt 0,7 m² pro Schwein. Das entspricht in etwa einem A3-Blatt mehr Platz für ein 110 kg Schwein. Der reinste Hohn für die Tiere!
Die Konsequenzen für die Tiere sind dieselben: Sie leben weiterhin über ihren eigenen Fäkalien und atmen Ammoniakdämpfe ein, der Boden ist genauso blanker Beton, und immer noch fehlt eine tiefe Stroheinstreu. Für die Schweine ändert sich faktisch also gar nichts!